Sexuelle Aufklärung ist ein Grundrecht, und darüber hinaus auch die Voraussetzung dafür, dass andere Grundrechte und -freiheiten wahrgenommen werden können!
Eine umfassende Sexualerziehung spielt eine zentrale Rolle bei der Vorbereitung junger Menschen auf ein sicheres, produktives und erfülltes Leben, in einer Welt, in der HIV-AIDS, sexuell übertragebare Infektionen, ungewollte Schwangerschaften, geschlechterspezifische Gewalt und die Ungleichheiten der Geschlechter nach wie vor ernsthafte Risiken für ihr Wohlergehen bergen. Information und Aufklärung ist und bleibt das beste Mittel, um diese Risiken zu bekämpfen.
Die Sozialdemokraten im Europaparlament setzen sich unter anderem dafür ein, dass in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union:
– Sexual- und Gesundheitsaufklärung vorgeschrieben ist und die WHO-Standards für die Sexualaufklärung erfüllt sind,
– Die Istanbul-Konvention zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt ratifiziert ist,
– Aktiv gegen Geschlechterstereotype, Homophobie, Transphobie und geschlechtsspezifische Gewalt angegangen wird,
– Ganzheitliche und altersgemäße Sexualaufklärung für Jugendliche auf dem Schulplan stehen müssen. Diese Aufklärung soll Themen umfassen wie sexuelle Ausrichtung und Geschlechtsidentität, sexuelle Ausdrucksweisen, Beziehungen und bestätigende Einwilligung sowie Informationen über Folgen oder Aspekte wie sexuell übertragbare Infektionen und HIV, ungewollte Schwangerschaften, sexuelle Gewalt und schädliche Praktiken wie Grooming und die Verstümmelung weiblicher Genitalien,
– Das Recht auf Abtreibung und den freien Zugang zu Informationen über Abtreibungen besteht,
– Das Recht auf sexuelle und damit zusammenhängende psychische sowie physische Unversehrtheit existiert; dies beinhaltet auch das Recht auf geschlechtsumwandelnden chirurgischen Eingriffe und die damit einhergehenden hormonellen Behandlungen. Diese müssen jedoch immer auf freiwilliger Basis stattfinden und dürfen nicht fremdbestimmt werden, auch nicht bei Kindern!